Machen Sie es sich gemütlich: neue Fenster halten Wärme und Ruhe im Haus
Förderung & Kosten

Fenster-Förderung 2026: KfW & BAFA — so gibt es bis zu 20 % Zuschuss

11.07.2026 8 Min. Lesezeit Inkl. Förder-Checkliste
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Das Wichtigste in Kürze

  • Über die BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) gibt es 15 % Zuschuss auf den Fenstertausch — mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) 20 %.
  • Voraussetzung: Uw ≤ 0,95 W/m²K (3-fach-Verglasung) und Antrag VOR der Beauftragung.
  • Alternativ: Steuerbonus §35c EStG (20 % über 3 Jahre, ohne Antrag beim BAFA) — aber nie beides für dieselbe Maßnahme.
  • Unser unverbindliches Angebot aus dem Warenkorb ist die ideale Grundlage für Ihren Förderantrag.

Diese drei Förderwege gibt es 2026

Der Fenstertausch gehört zu den effektivsten Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung — und wird deshalb weiterhin gefördert. Drei Wege führen zum Zuschuss:

Der Klassiker

BAFA-Zuschuss (BEG EM)

15–20 %

Direkter Zuschuss auf förderfähige Kosten. 20 % mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus). Antrag VOR Beauftragung.

Ohne Antrag

Steuerbonus §35c EStG

20 %

Über 3 Jahre von der Steuerschuld (max. 40.000 €). Fachunternehmererklärung genügt — ideal, wenn der BAFA-Weg zu spät wäre.

Komplettsanierung

KfW-Kredit 261

bis 45 %

Tilgungszuschuss beim Sanieren zum Effizienzhaus — Fenster als Teil des Gesamtpakets, mit Experten-Begleitung.

Goldene Regel: Erst Antrag, dann Auftrag

Beim BAFA-Zuschuss gilt: Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn gestellt sein — also bevor Sie verbindlich bestellen. Holen Sie sich deshalb zuerst unser unverbindliches Angebot aus dem Warenkorb (Kasse → „Unverbindliches Angebot anfordern"): Es enthält alle Positionen und Preise für Ihren Antrag, ohne dass eine Bestellung ausgelöst wird.

Technische Voraussetzungen: Diese Werte zählen

Gefördert wird nur, was das Haus messbar besser macht. Für Fenster heißt das Uw ≤ 0,95 W/m²K — in der Praxis erreichen das unsere Profile mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung problemlos (mehr dazu im U-Wert-Ratgeber). Für Haustüren gilt UD ≤ 1,3 W/m²K. Die Montage muss fachgerecht nach Stand der Technik erfolgen; ein gelisteter Energieeffizienz-Experte begleitet den Antrag.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  1. 1

    Energieeffizienz-Experten einbinden

    Für den BAFA-Zuschuss ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte (dena-Liste) Pflicht. Er erstellt die technische Projektbeschreibung — viele arbeiten remote und pauschal.

  2. 2

    Angebot einholen — VOR der Beauftragung

    Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Ein Liefervertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig — genau dafür eignet sich unser schriftliches Angebot aus dem Warenkorb.

  3. 3

    Antrag beim BAFA stellen

    Online-Antrag mit der Technischen Projektbeschreibung (TPB-ID) des Experten. Danach erst verbindlich bestellen.

  4. 4

    Fenster bestellen & einbauen (lassen)

    Der geförderte Einbau muss die Anforderungen einhalten (Uw ≤ 0,95 W/m²K, fachgerechte Montage nach Stand der Technik, z. B. RAL-Leitfaden).

  5. 5

    Nachweise einreichen & Zuschuss erhalten

    Rechnungen + Bestätigung des Experten (TPN) hochladen — der Zuschuss wird ausgezahlt.

Rechenbeispiel: Was bleibt bei 10 Fenstern übrig?

Angenommen, Ihr Fenstertausch kostet inklusive Montage 18.000 €: Mit 15 % BAFA-Zuschuss sparen Sie 2.700 €, mit iSFP-Bonus (20 %) sogar 3.600 €. Dazu kommt die dauerhafte Heizkosten-Ersparnis moderner Verglasung — je nach Ausgangszustand mehrere hundert Euro pro Jahr. Übrigens: Ab bestimmten Warenwerten greift bei uns zusätzlich der Staffelrabatt direkt im Warenkorb — Förderung und Rabatt schließen sich nicht aus.

Ohne Gewähr — Programme ändern sich

Fördersätze, Budgets und Fristen werden regelmäßig angepasst. Verbindlich sind allein die aktuellen Bedingungen von BAFA/KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Stand dieses Artikels: Juli 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM, Antrag beim BAFA) sind 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten möglich, mit iSFP-Bonus 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € Kosten pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP bis 60.000 €). Konditionen ändern sich — den tagesaktuellen Stand finden Sie beim BAFA.
Welche technischen Anforderungen gelten?
Neue Fenster müssen einen Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K erreichen — praktisch heißt das 3-fach-Wärmeschutzverglasung. Zusätzlich ist die fachgerechte Montage (Stand der Technik, z. B. nach RAL-Leitfaden) und die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben.
Kann ich auch ohne BAFA-Antrag sparen?
Ja — über den Steuerbonus für energetische Sanierung (§35c EStG): 20 % der Kosten (max. 40.000 €) verteilt über drei Jahre direkt von der Steuerschuld. Kein Antrag vor Beginn nötig, aber eine Fachunternehmererklärung. Wichtig: §35c und BAFA-Zuschuss sind für dieselbe Maßnahme NICHT kombinierbar.
Muss der Einbau durch einen Fachbetrieb erfolgen?
Für BAFA-Zuschuss und Steuerbonus: ja, der Einbau durch ein Fachunternehmen ist Voraussetzung (beim Steuerbonus inkl. Fachunternehmererklärung). Reine Selbstmontage ist dort nicht förderfähig — Materialkosten können beim BAFA-Weg unter Umständen dennoch anerkannt werden, wenn ein Experte die fachgerechte Ausführung bestätigt.
Gilt die Förderung auch für Haustüren und Rollläden?
Ja: Außentüren sind mit UD ≤ 1,3 W/m²K förderfähig, sommerlicher Wärmeschutz (z. B. neue Rollläden) als eigene Maßnahmenkategorie ebenfalls. Beides lässt sich im selben Antrag bündeln.

Im Konfigurator sehen Sie sofort, was Ihre Wunsch-Ausstattung kostet — unverbindlich und ohne Anmeldung.

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